Von Herrn RA Pelzer erhalten Sie eine zuverlässige Beratung bei der Auswahl der gestalterischen Möglichkeiten, die Ihnen vom Gesetzgeber zur Regelung Ihrer vermögensrechtlichen Interessen für den Eintritt des Erbfalls zur Verfügung gestellt werden.
Bei Vermögensmassen im Wert von ca. 90 Milliarden Euro, die in der Bundesrepublik derzeit pro Jahr vererbt werden, scheint eine vorausschauende Nachlassregelung unabdingbar. Daher hat sich RA Axel Pelzer darauf spezialisiert, Ihnen bei der frühzeitigen Regelung und Planung Ihres Vermögensnachlasses unter die Arme zu greifen. Er geht mit Ihnen dieses sensible Thema an und sichert somit, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne übertragen und gehandhabt wird.
Zum Zweck der Verhinderung späterer Streitigkeiten, aber auch zur Vermeidung von (überzogenen) Steuerpflichten, mittels derer der Gesetzgeber das schon versteuerte Vermögen des Erblassers im Erbfall einer erneuten Besteuerung unterzieht, kann zudem die Übertragung von Vermögensbestandteilen im Wege der vorweggenommen Erbfolge, also durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers, ratsam sein.
- Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Hinblick auf eine optimale Koordinierung von Privat-, Immobilien- und Firmenvermögen unter besonderer Beachtung erb-, gesellschafts- und steuerrechtlicher Aspekte
- Gestaltung von Schenkungsverträgen zwecks Vermögensübertragung zu Lebzeiten (z. B. Schenkung von Immobilieneigentum)
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Privatpersonen (Vermögensübergang von Todes wegen)
- Gestaltung von (Vermögens-)Nachfolgeregelungen für Unternehmen und Unternehmer
© Axel Pelzer 2008