Leistungsspektrum | Beratung & Vertretung im Erbfall

Sie haben geerbt und suchen kompetente Beratung oder Vertretung zur Regelung Ihres Erbes?

In der Person von Herrn RA Pelzer können Sie auf eine umfassende Unterstützung und individuellen Service setzen.

Sofern mehrere erbberechtigte Personen existieren, entstehen im Erbfall sogenannte Erbengemeinschaften, denen der Nachlass als gemeinschaftliches Vermögen (Gesamthandeigentum) zufällt. Hat der Erblasser keine besonderen letztwilligen Verfügungen getroffen oder einen Erbvertrag geschlossen, gehört allen Erben erst einmal alles. Kein Erbe kann über einzelne Gegenstände des Nachlasses allein verfügen. Zur Vermeidung oder Regelung von Auseinandersetzungen aufgrund unterschiedlicher Interessen der Betroffenen bedarf es oftmals juristischer Unterstützung.

Primäres Ziel wird dabei immer eine gütliche Einigung und eine schonende Behandlung des Nachlasses sein, da ansonsten nicht nur alle beteiligten Personen und deren Gefühle, sondern auch die Erbmasse schnell (weiteren) Schaden erleiden. Wenn sich aber gerichtliche Streitigkeiten nicht vermeiden lassen, finden Sie in RA Axel Pelzer einen kompetenten und konsequenten Vertreter. Als Lösung stehen unter anderem zur Verfügung:

  • Auseinandersetzungsvertrag
  • Erbschaftskauf/-verkauf
  • Nachlassversteigerung

Information

  • Geltendmachung und Abwehr von Erbansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Vermächtnissen
  • Beratung und Betreuung von Erbengemeinschaften
  • Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften / Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen
  • Nachlassversteigerung / -verkauf
  • Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern
  • Testamentsvollstreckung

© Axel Pelzer 2008