Beratung & Vertretung im Erbfall - Hintergrundinformationen
Zusätzlich zum Bedürfnis einzelner Erben, bei der Verteilung des Erbes nicht benachteiligt zu werden, können konkrete Interessenkonflikte entstehen. Oftmals sind es unterschiedliche Ansichten darüber, ob eine Immobilie, ein Unternehmen oder Wertgegenstände veräußert oder in Familienbesitz bleiben sollen. Gerade vererbte Häuser bergen oft Konfliktpotential: Ein Erbe will das Haus behalten und vermieten, ein zweiter will es selbst beziehen, der dritte schnell an Geld kommen und deshalb das Haus verkaufen. Darüber hinaus sorgen oft emotionale Aspekte (Verhältnis zum Verstorbenen oder zu den anderen Erben) dafür, dass eine Einigung unter den Erben erschwert wird.
Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Miterben kann es recht lange dauern, bis sie wirklich in den Genuss der geerbten Nachlasswerte kommen. Zudem entstehen zwischen den streitenden Erben nicht selten Differenzen und Verbitterung, die manchmal ein ganzes Leben lang anhalten. Darüber hinaus kann das Erbe selbst Schaden nehmen, indem beispielsweise fällige und vermögenserhaltende Entscheidungen aufgrund der Uneinigkeit zwischen den Erben nicht oder zu spät getroffen werden (zum Beispiel notwendige Reparaturen an Häusern oder wichtige Beschlüsse für ein geerbtes Unternehmen). Durch die Kosten einer langwierigen, rechtlichen Auseinandersetzung wird das Erbe natürlich ebenfalls geschmälert.
Die Möglichkeiten der Erben, Einfluss auf die Dauer und den Ablauf von Erbstreitigkeiten zu nehmen, sind recht begrenzt. Während im Idealfall nach mehr oder weniger langer Zeit und zähen Verhandlungen, gegebenenfalls auch erst im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Auseinandersetzungsvertrag mit allen Miterben geschlossen werden kann, sind ein frühzeitiges und einseitiges Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft sowie eine „Verwertung“ des eigenen Erbanteils nur im Wege eines Verkaufs oder einer Versteigerung möglich.
© Axel Pelzer 2008