Beratung & Gestaltung der Nachlassregelung - Hintergrundinformationen
Immer öfter handelt es sich bei den Vermögensmassen, die jährlich in der Bundesrepublik vererbt werden, nicht nur um überschaubare Sparguthaben, sondern um Luxusgüter oder komplexe Vermögenswerte wie Unternehmen und Immobilien. In rund 80 Prozent der Erbfälle fehlt jedoch jede Nachfolgeplanung, obgleich die Möglichkeit besteht, den Übergang des Vermögens im Wege letztwilliger Verfügungen oder auch mittels vorweggenommener Erbfolge zu regeln.
Die Scheu vor einer Auseinandersetzung mit dem Thema Tod einerseits und den Erben und sonstigen berechtigten Personen andererseits ist hier oftmals ausschlaggebend. Eine manchmal sinnvolle Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten scheitert letztlich oft auch an der Angst, das zum Zwecke der Alterssicherung angehäufte Vermögen zu verlieren und den Angehörigen oder dem staatlichen Sozialsystem im Fall der Bedürftigkeit schutz- bzw. mittellos ausgeliefert zu sein.
Das Vermögen des Erblassers reduziert sich aufgrund vermeidbarer Kosten und steuerlicher Abgaben - nicht zuletzt manchmal aber auch aufgrund des leichtfertigen Umgangs der Erben mit den geerbten Vermögenswerten - oft nicht nur schnell, sondern auch beträchtlich. Nicht nur zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten im Todesfall empfiehlt es sich deshalb regelmäßig, „letztwillige Verfügungen von Todes wegen“ zu treffen. Mit ihrer Hilfe können nicht nur die konkrete Art und Weise sowie der Umfang des Vermögensübergangs nach Eintritt des Erbfalls, sondern auch der Kreis der berechtigten Personen vom Erblasser bestimmt werden. Zu den letztwilligen Verfügungen zählen insbesondere Testamente und Erbverträge.
© Axel Pelzer 2008